Im Kontext der Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW betont der AFT nochmals die Vorzüge einer kooperativen Promotion und die Wichtigkeit des Einbindens von Universitätsprofessor:innen als Gutachter:innen in Promotionsverfahren