In einer Stellungnahme hat sich das Präsidium der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG geäußert. Auch wenn deren Entwicklung noch am Anfang steht, werden solche KI-Technologien in der Wissenschaft bereits jetzt in vielfältiger Weise eingesetzt.
Als Leitlinie formulierte das DFG-Präsidium, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse offenlegen sollten, ob und welche generativen Modelle sie zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt haben. Damit ist auch im Rahmen der Antragstellung bei der DFG der Einsatz generativer Modelle zulässig, aber er muss im Antrag kenntlich gemacht werden. Bei der Erstellung von Gutachten hingegen ist der Einsatz mit Blick auf die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens unzulässig.