Nach einem mehrjährigen Evaluationsprozess hat die Wissenschaftsministerkonferenz der KMK am 21.11.2024 eine neue Musterrechtsverordnung (MRVO) verabschiedet, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung von Studiengängen an Hochschulen festlegt. Die Änderungen in den jeweiligen Landesrechtsverordnungen sollen einheitlich im August 2025 erfolgen. Bis dahin gelten für Akkreditierungsverfahren von Studiengängen noch die alten Bestimmungen, da nicht die MRVO für die Akkreditierung verbindlich ist, sondern die jeweiligen Landesverordnungen.

Ein Ziel der Novellierung der MRVO war es, die Verordnung verständlicher und leichter handhabbar zu machen. Neben verbesserten Darstellungen der bisherigen Regelungslage wurden auch wesentliche Anpassungen des Akkreditierungssystems vorgenommen. Dazu zählt insbesondere die Ausweitung des „Europäischen Ansatzes“ der Qualitätssicherung auf internationale Doppel- und Mehrfachabschlüsse, womit die Internationalisierung des Studienangebots deutscher Hochschulen erleichtert werden soll.

Neue Musterrechtsverordnung vom 21.11.2024

Mitteilung der KMK