Der Kontext der Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die derzeitige unausgewogene Praxis beim Zugang zu Daten für die Forschung. In der Stellungnahme heißt es: „Die in öffentlich finanzierten Forschungsprojekten erarbeiteten Daten werden in der Regel innerhalb der Wissenschaft, aber auch für andere Sektoren offen und nachnutzbar zur Verfügung gestellt. Der Wissenschaft selbst fehlt hingegen ein systematischer Zugang zu forschungsrelevanten Daten aus anderen Sektoren.“
Um dieses Missverhältnis zu beheben, sollte nach Ansicht der DFG ein Forschungsdatengesetz konsequent als „Datenzugangsgesetz für die Forschung“ konzipiert werden. In der Umsetzung solle auf bereits bestehende Dateninfrastrukturen, wie bspw. die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), aufgebaut und Datentreuhandmodelle als vertrauenswürdige Mittler schützenswerter Daten genutzt werden.