Der DHV möchte mit seinem Papier dazu beitragen, die Karrierewege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase planbarer, gerechter und attraktiver zu gestalten, und Unsicherheit bei der Anwendung der Tenure-Track-Regelungen aufgrund unterschiedlicher Landesregelungen entgegen zu wirken.
Der DHV empfiehlt fortlaufende Dienstzeiten von sechs Jahren –statt gestaffelt drei plus drei Jahre– sowie familienfreundliche Verlängerungen. Evaluationsverfahren sollten gesetzlich geregelt sein und die Evaluationskriterien bereits zum Zeitpunkt der Rufannahme verbindlich feststehen. Auf eine Zwischenevaluation sollte verzichtet werden, sofern es kontinuierliches Feedback gebe. Evaluationsverfahren sollten rechtzeitig vor Ablauf des Dienstverhältnisses abgeschlossen sein, und bei einer negativen Endevaluation sollte eine mindestens einjährige Anschlussbeschäftigung für eine berufliche Neuorientierung vorgesehen werden.
Zudem sollten nach Vorstellung des DHV auch Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in allen Bundesländern explizit die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ führen sowie Forschungssemester und Leistungsbezüge in der W-Besoldung beantragen können.