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Allgemeiner Fakultätentag zur Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen

Im Kontext der Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW betont der AFT nochmals die Vorzüge einer kooperativen Promotion und die Wichtigkeit des Einbindens von Universitätsprofessor:innen als Gutachter:innen in Promotionsverfahren. k

In seiner Stellungnahme zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW empfiehlt der Wissenschaftsrat die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg für eine Probezeit von zunächst sieben Jahren. Dabei geht der Wissenschaftsrat auch auf die Auswirkungen eines eigenständigen Promotionsrechts an Organisationseinheiten von HAWs/FHs auf das gesamte deutsche Hochschulsystem ein.   

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) betont in diesem Kontext nochmals die Vorzüge einer kooperativen Promotion. Das Potenzial dieses Modells sei bei Weitem noch nicht ausgeschöpft und biete den HAW/FH ein hohes Potential gemeinsamer Forschung. Um in Promotionsverfahren am Promotionskolleg die notwendige wissenschaftliche Qualität sicherzustellen, empfiehlt der AFT, dass in den einzelnen Verfahren regelmäßig Universitätsprofessor:innen als Gutachter eingebunden werden.

Als Mitglied des AFT schließt sich der Fakultätentag Informatik (FTI) dieser Einschätzung und Empfehlung vollumfänglich an.

AFT-Stellungnahme „Zur Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“

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