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Allgemeiner Fakultätentag zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Im Zuge der anstehenden Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch die Bundesregierung positioniert sich der Allgemeine Fakultätentag hinsichtlich befristeter Beschäftigungen im Wissenschaftsbereich und warnt vor voreiligen Schritten.

Die Bundesregierung erarbeitet zur Zeit eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem haben der Deutsche Hochschulverband (DHV) und die Junge Akademie Vorschläge unterbreitet, wie diese Novelle die Balance zwischen dem Anspruch der Beschäftigten nach einer möglichst planbaren wissenschaftlichen Laufbahn und dem Bedarf der Wissenschaft nach Flexibilität verbessern kann.

Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) sieht eine Senkung der Gesamtdauer befristeter Beschäftigung zur wissenschaftlichen Weiterbildung sowohl für die Universitäten als auch für junge Wissenschaftler:innen als schädlich an, solange es keine neuen wissenschaftlichen Dauerstellen gibt. Daher seien Vorschläge zur Befristung wissenschaftlicher Beschäftigung mit der Struktur der Universitätsfinanzierung abzustimmen. Insbesondere solle die derzeitige zeitliche Obergrenze von Postdoc-Stellen und Juniorprofessuren erst gesenkt werden, nachdem sich eine neue Art von unbefristeten Stellen für diese Karrierephase bewährt hat.

Als Mitglied des AFT schließt sich der Fakultätentag Informatik (FTI) dieser Empfehlung nachdrücklich an.

AFT-Stellungnahme zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

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