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Wissenschaftsrat äußert sich zur Ausgestaltung der Promotion

Der Wissenschaftsrat hat am 24.04.2023 ein Positionspapier zur Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem veröffentlicht. Darin fordert er „die Fachgemeinschaften und die promotionsberechtigten Einrichtungen auf, ihre gemeinsame Verantwortung für die Qualitätssicherung von Promotionen und für einheitliche Standards aktiv wahrzunehmen.“

Die Promotionspraxis im deutschen Wissenschaftssystem ist durch fachkulturelle Besonderheiten und unterschiedliche strukturelle und institutionelle Kontexte geprägt. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die eigenständige Forschung weiterhin den Kern der Promotion bilden muss, gibt der Wissenschaftsrat in einem Positionspapier Empfehlungen zur Durchführung von Promotionen und zur Finanzierung und Beschäftigung von Doktorand:innen.

Zur Verantwortung der Fakultäten, Fachbereiche und Graduierteneinrichtungen heißt es in dem Positionspapier unter anderem:

  • „Die Fakultäten sollten ihre Qualitätsstandards mit den Fachgemeinschaften rückkoppeln und sich ihrer Vorbildfunktion für neue Typen promotionsberechtigter Einrichtungen bewusst sein. Der Wissenschaftsrat fordert daher die Fakultätsmitglieder auf, ihre kollegiale Verantwortung für die Qualitätssicherung und -kontrolle von Promotionen aktiv wahrzunehmen.“
  • „Bei Promotionen, die in Kooperation mit externen Partnern entstehen, müssen Fakultäten besonders dafür Sorge tragen, dass Verantwortlichkeiten festgelegt, abweichende Verfahrensregeln transparent gemacht und ggf. angepasst werden.“
  • „Wenn Fakultäten interdisziplinäre Forschung unterstützen, müssen sie sich über fächer- und fakultätsübergreifende Promotionsstandards verständigen.“

WR-Positionspapier „Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem“

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